Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BTS-Metall & Kunststoffbau und BTS Solar & Haustechnik
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen BTS-Metall & Kunststoffbau sowie BTS Solar & Haustechnik (nachfolgend gemeinsam „BTS“) und ihren Kunden, Auftraggebern oder Vertragspartnern im Bereich Metallbau, Kunststoffbau, Solar- und Haustechnik, Montage, Reparatur, Wartung, Lieferung sowie damit zusammenhängender Planungs-, Beratungs- und Koordinationsleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn BTS ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsgegenstand
BTS erbringt Leistungen im Bereich Metallbau, Kunststoffbau, Solar- und Haustechnik. Dies umfasst insbesondere die Beratung, Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Instandsetzung, Wartung und Koordination von Bau-, Montage-, Solar- und haustechnischen Leistungen.
- Metallbauarbeiten, Konstruktionen und Bauelemente
- Kunststoffbauarbeiten und damit verbundene Komponenten
- Solartechnik, insbesondere Photovoltaikanlagen, Wechselrichter, Speicherlösungen, Unterkonstruktionen sowie zugehörige Anschluss- und Montageleistungen
- Haustechnikleistungen, soweit vereinbart, einschließlich vorbereitender Arbeiten, technischer Abstimmung, Lieferung, Montage und Koordination mit anderen Gewerken
- Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten
- Lieferung und Einbau von Türen, Toren, Geländern, Fassaden-, Stahl- und Sonderkonstruktionen
- Projektkoordination mit anderen Gewerken oder Nachunternehmern
- Beschaffung und Bereitstellung von Materialien, soweit vereinbart
Art, Umfang und Ausführung der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, den technischen Unterlagen sowie etwaigen schriftlichen Zusatzvereinbarungen.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Anfragen des Auftraggebers stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von BTS, durch Unterzeichnung eines Angebots oder durch Beginn der Leistungsausführung nach entsprechender Beauftragung zustande.
Angebote von BTS sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Technische Änderungen, die der Verbesserung dienen oder aufgrund baulicher Gegebenheiten erforderlich werden, bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Pläne, Maße, Freigaben, Genehmigungen und Zugangsmöglichkeiten rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
- Baustellen und Arbeitsbereiche rechtzeitig zugänglich und frei von Hindernissen bereitzuhalten
- erforderliche Vorleistungen anderer Gewerke rechtzeitig fertigzustellen
- Termine abzustimmen, zu bestätigen und einzuhalten
- Abnahmen oder Teilabnahmen unverzüglich vorzunehmen
- Rechnungen innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen
§ 5 Preise, Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot, Leistungsverzeichnis oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese auszuweisen ist.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde. Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Bei Zahlungsverzug ist BTS berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie etwaige weitere Verzugsschäden geltend zu machen. BTS ist berechtigt, bei Zahlungsverzug laufende Arbeiten bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzustellen.
§ 6 Ausführung, Termine und Mitwirkung
Ausführungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, ausstehenden Genehmigungen oder nicht rechtzeitig erbrachter Vorleistungen verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Mehrkosten, die durch vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen, zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten oder nachträgliche Änderungen entstehen, können gesondert berechnet werden.
§ 7 Abnahme und Mängelansprüche
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachten Leistungen nach Fertigstellung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Mängel sind BTS unverzüglich schriftlich anzuzeigen. BTS ist zunächst Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie unberechtigt verweigert, gelten die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren, Bauteile und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum von BTS.
§ 9 Haftung
BTS haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen, nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BTS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Für Schäden, die auf fehlerhaften Angaben, fehlenden Freigaben, nicht erkennbaren baulichen Gegebenheiten oder Leistungen Dritter beruhen, haftet BTS nur, soweit BTS diese Schäden zu vertreten hat.
§ 10 Datenschutz
BTS verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Vertragsverhältnissen sowie zur Kommunikation mit Auftraggebern, Lieferanten und Projektbeteiligten.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von BTS.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.